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Pressemitteilung der UVB vom 12.01.2012

Gutachten des Umweltbundesamtes enthält keine neuen Erkenntnisse bei der Nutzung der Tagesrandzeiten

UVB: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat Planungssicherheit für Flughafen BER geschaffen

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) sieht durch das jetzt vorgelegte Gutachten des Umweltbundesamtes keine neuen Erkenntnisse insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der Tagesrandzeiten beim Flughafen BER.

UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte dazu: „Das Gutachten entspricht im Wesentlichen den bereits im Juli 2011 vom Umweltbundesamt geäußerten Forderungen nach einem Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr am Flughafen BER. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Oktober 2011 in Kenntnis der Position des Umweltbundesamtes den von der Planungsbehörde vorgelegten Planergänzungsbeschluss vollumfänglich bestätigt. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über ein Nachtflugverbot.“

Dieser Planergänzungsbeschluss erlaubt die Möglichkeit von Flügen in den Tagesrandzeiten zwischen 22 und 24 Uhr und 5 und 6 Uhr. Christian Amsinck weiter: „Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat der Flughafen BER die dringend benötigte Planungssicherheit für Fluggesellschaften, Anwohner und potentielle Investoren bekommen. Die Nutzung der Tagesrandzeiten ist für den wirtschaftlichen Betrieb des Flughafens unverzichtbar. So kann der Flughafen BER in den nächsten Jahren zum Wachstumsmotor der Hauptstadtregion werden.“


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